Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die CHARTS MUSIKSCHULE ANNETT PUTZ verpflichtet sich dem Schüler nach vorstehenden Angaben Musikunterricht zu erteilen.
Für die Unterrichtsdurchführung gilt für die CHARTS MUSIKSCHULE ANNETT PUTZ die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Freistaates Sachsen.
Alle Preise basieren auf Jahresgebühren die zur einfacheren Abrechnung auf alle Kalendermonate umgebrochen werden. Die monatliche Zahlung ist durchgehend, auch während der Ferien, fällig.
Der Schüler verpflichtet sich regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.
Unterrichtsstunden, die der Schüler, gleich aus welchen Gründen versäumt, werden nicht nachgeholt. Die Unterrichtsgebühren sind bei Unterrichtsausfall infolge höherer Gewalt weiterzuzahlen. Bei Unterrichtsausfall durch Versäumnis des Lehrers werden die nicht erteilten Stunden nachgeholt.
Der Lehrer ist in der Wahl des Unterrichtsortes in Absprache mit d. Musikschüler/in frei. Der Unterricht kann in Absprache mit d. Musikschüler/in auch online erfolgen. Der Lehrer kann den Unterricht in den Räumen der CHARTS MUSIKSCHULE in Chemnitz, Rosenhof 10 durchführen, sofern dort einer der Unterrichtsräume verfügbar ist. Wenn der Unterricht nicht in den Räumlichkeiten der CHARTS MUSIKSCHULE erfolgen kann, entfällt die versicherungsrechtliche Pflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Unterrichts durch die Musikschule.
Der Schüler verpflichtet sich die Unterrichtsräume und das zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial pfleglich zu behandeln und dieses nach Beendigung der Ausbildung unverzüglich zurückzugeben.
Der Vertrag kann von den Vertragspartnern mit einer Frist von 6 Wochen
(bis zum 15. Dezember für den 31. Januar und bis zum 15. Juni für den 31. Juli des Jahres) in schriftlicher Form per Brief oder E-Mail gekündigt werden.
Der Vertragspartner erhält eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
Wohnortwechsel bzw. Änderungen der Personalien, sofern sie den Vertrag betreffen, sind unverzüglich der Musikschule mitzuteilen.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
Werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Mündliche Abreden bestehen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz.
Stand 14.06.2024